Private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung kann der Versicherte eine Vollversicherung, eine Teilversicherung
(z. B. neben der Beihilfe) oder eine Zusatzversicherung (z. B. Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld)
abschließen.
Hierbei kann es Fragen bei der Übernahme von Leistungen, Versagung von solchen, Ausschluss wegen
Vorversicherung, Fragen bei der Anerkennung von Kosten beim Zahnersatz oder anderen Heilbehandlungen sowie
bei der Gewährung oder Rückforderung von Leistungen (z. B. Krankentagegeld) kommen.
Ich strebe eine schnelle Vermittlung mit der Krankenkasse an. Ist eine solche nicht möglich, vertrete ich Sie gerne vor Gericht.