Was ist das Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht ist unterteilt in das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht.
Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das Verhältnis wird durch einen Arbeitsvertrag begründet und endet mit Auslauf dieses Arbeitsvertrages (z.B. wegen Befristung) oder endet durch Kündigung seitens des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers.
Der Arbeitsvertrag regelt Bereiche wie die Arbeitszeit, das Gehalt, Urlaub, Aufgabenbereich usw.
Kollektives Arbeitsrecht beschreibt die Rechtsbeziehung zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.